In §12a ist in Absatz (1) Satz 1 weiterhin festgehalten, dass außerschulische Bildungsangebote als Präsenzveranstaltung unzulässig sind.
Damit sind alle für Anfang Februar geplanten Kursstarts erst einmal verschoben.
Sobald ein neuer Erlass die Präsenzkurse wieder erlaubt, werden die schon angemeldeten Teilnehmenden aus den letzten Kursen vor dem Lockdown soweit möglich per mail informiert, eine Zeitungsmeldung und Aushänge in den Schaukästen sind neben unserer Website weitere Informationsquellen.