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Satzung_2
Satzung 1

 

 Bekanntmachung Nr. 274/2010 des Amtes Schenefeld

E N T G E L T S A T Z U N G
für die Volkshochschule (VHS) des Amtes Schenefeld

Aufgrund des § 10 der Satzung für die Volkshochschule (VHS) des Amtes Schenefeld hat der Amtsausschuss des Amtes Schenefeld am 28. Dezember 2010 folgende Entgeltsatzung beschlossen:

§ 1
Entgelt

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der VHS sind, sofern diese nicht entgeltfrei durchgeführt werden, Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltsatzung zu zahlen.

§ 2
Höhe der Teilnahmeentgelte

Die Entgelte betragen, soweit nicht besondere Bestimmungen dieser Entgeltsatzung zu berücksichtigen sind, für

1.

Allgemeine Kurse z.B Sprachkurse

2,00 Euro pro Zeitstunde

2.

Kurse mit erhöhten Aufwendungen für Honorare und/ oder Sachmittel

2,30 Euro pro Zeitstunde

3.

Kurse mit hohen Aufwendungen für Honorare und/ oder Sachmittel z.B.EDV

2,80 Euro pro Zeitstunde

4.

Musikkurse

mindestens honorardeckend

5.

Kurse der Jugend- VHS (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)

60 % des jeweiligen Entgeltes, mindestens honorardeckend bei bestimmten Kursen wie
 z.B. schulbegleitende Hilfen, EDV, Musik

6.

Einzelveranstaltungen wird der Betrag in Abhängigkeit von der Art der Veranstaltung festgelegt

 

7.

Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen wird kostendeckend kalkuliert.

 

Bei einer geringeren Teilnehmerzahl wird das Teilnehmerentgelt auf einer Basis von mindestens 10 Teilnehmern berechnet und auf die tatsächlichen Teilnehmer verteilt, dabei kann von der Leitung der Volkshochschule entsprechend auf- bzw. abgerundet werden.

§ 3
Sonstige Entgelte

    1. Für die Ausstellung der Hörerkarten ist ein Entgelt von 2,00 Euro zu zahlen

    2. Neben den Entgelten wird Ersatz in Rechnung gestellt für Kosten, die der VHS durch Inanspruchnahme anderer Stellen oder   durch Sachlieferungen an die Teilnehmer/innnen entstehen. Die Festsetzung weiterer besonderer Entgelte für einzelne Kurse und Veranstaltungen ist im Einzelfall möglich.

§4
Entgeltfreie Veranstaltungen

Die VHS-Leiterin/ der VHS-Leiter kann anordnen, dass Einzelveranstaltungen entgeltfrei bleiben.

 

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