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Satzung_2

§5
Zahlungsweise

Die Teilnehmerentgelte sind bei Kursbeginn fällig

§&
Entgeltrückzahlung

1.       Teilnehmerentgelte werden von der VHS zurückerstattet

    a. in voller Höhe, wenn nach dem ersten Kurstag der Kursus abgesagt werden muss,
    b. anteilig, wenn sich in der ersten Hälfte des Kurses ergibt, dass eine Teilnehmerin/ ein Teilnehmer aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden Umständen (insbesondere längere Krankheit oder berufliche Verpflichtungen) nicht in der Lage ist, weiter am Kursus teilzunehmen.

2.

    Bei Veranstaltungen, bei denen die VHS lediglich als Vermittler handelt, ist beim Rücktritt eines Teilnehmers derjenige Betrag zu erheben bzw vom eingezahlten Teilnehmerentgelt einzubehalten, der der VHS für den zurückgetretenen Teilnehmer in Rechnung gestellt worden ist.

    §7
    Inkrafttreten der Entgeltsatzung

    Die Entgeltsatzung für die VHS des Amtes Schenfeld tritt am 01. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung der VHS des Amtes Schenefeld vom 15.Oktober 2001 außer Kraft.

    Die vorgesehene Entgeltsatzung ist auszufertigen und bekannt zu machen.

    Schenefeld den 28. Dezember 2010

                            Hermann Nottelmann
                            Amtsvorsteher

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